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17.11.2011
Heizen und Lüften sind Pflicht!
Vorliegend war gutachterlich festgestellt worden, dass die Ursache einer feuchten Wand im Schlafzimmer einer Mietswohnung eindeutig Tauwasserbildung aus der Raumluft war. Die Mieterin klagte auf Beseitigung der feuchten Stellen, ...