Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
17.11.2011

Heizen und Lüften sind Pflicht!

Vorliegend war gutachterlich festgestellt worden, dass die Ursache einer feuchten Wand im Schlafzimmer einer Mietswohnung eindeutig Tauwasserbildung aus der Raumluft war. Die Mieterin klagte auf Beseitigung der feuchten Stellen, ...