Artikel
12.12.2014
Hausverbot nach beendetem Arbeitsverhältnis
Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber frei in seiner Entscheidung, sein Hausrecht gegenüber einem früheren Arbeitnehmer durch Ausspruch eines Hausverbots auszuüben, ohne dass dies einer Rechtfertigung bedürfte. Das zwischenzeitlich beendete Arbeitsverhältnis ...