Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.04.2014

Hausverbot für dreibeinigen Hund im Büro bestätigt

Die Angestellte einer Werbeagentur streitet mit ihrem Arbeitgeber darüber, ob sie ihren Hund nach wie vor mit zur Arbeit nehmen darf. Nachdem die Klägerin den dreibeinigen Hund, den sie von der Tierhilfe aus Russland habe, über drei Jahre mit ins Büro nehmen durfte, wurde ihr dies von ihrem ...