Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2011

Haustiere bei Trennung und Scheidung

Tiere sind rechtlich gesehen zwar keine Sachen, werden aber in der rechtlichen Praxis i.a. wie Sachen behandelt (§ 90a BGB). Haustiere haben daher einen oder mehrere Eigentümer. Dabei bleibt ein Haustier, das von einem Ehegatten in die Ehe mitgebracht wurde, regelmäßig dessen Eigentum, jedenfalls im gesetzlichen Güterstand ...