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01.08.2011
Haustiere bei Trennung und Scheidung
Tiere sind rechtlich gesehen zwar keine Sachen, werden aber in der rechtlichen Praxis i.a. wie Sachen behandelt (§ 90a BGB). Haustiere haben daher einen oder mehrere Eigentümer. Dabei bleibt ein Haustier, das von einem Ehegatten in die Ehe mitgebracht wurde, regelmäßig dessen Eigentum, jedenfalls im gesetzlichen Güterstand ...