Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2014

Hausordnung vom Verwalter?

Der Beschluss der Wohnungseigentümer dahingehend, dass der Verwalters eine Hausordnung mit verbindlicher Wirkung aufzustellen und den Wohnungseigentümern bekannt zu geben hat, ist bereits wegen Fehlens der Beschlusskompetenz nichtig. ...