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01.06.2012
Hauseigentümer in schneearmen Regionen müssen nicht vor Eislawinen schützen!
Hauseigentümer in gewöhnlich schneearmen Region trifft weder eine gesonderte Verkehrssicherungspflicht noch eine Warnpflicht hinsichtlich sich ggf. lösender Eislawinen vom Hausdach. Geht dennoch eine Eislawine ab, ...