Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2012

Hauseigentümer in schneearmen Regionen müssen nicht vor Eislawinen schützen!

Hauseigentümer in gewöhnlich schneearmen Region trifft weder eine gesonderte Verkehrssicherungspflicht noch eine Warnpflicht hinsichtlich sich ggf. lösender Eislawinen vom Hausdach. Geht dennoch eine Eislawine ab, ...