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06.04.2016
Hauseigentümer haften für Nichtzahlung von Abfallbeseitigungsgebühren durch ihre Mieter
Zahlen die Mieter einer Wohnung die fälligen Abfallbeseitigungsgebühren nicht, so ist die Behörde berechtigt, nachträglich die ausstehenden Gebühren von den Hauseigentümern zu fordern. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. ...