Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.02.2012

Hartz-IV-Leistungen - Erbe haftet für Rückzahlungen!

Im zu entscheidenden Fall hatte der Verstorbene Hartz-IV-Leistungen bezogen, obwohl er über ein Vermögen von 22.000 Euro verfügte, welches als Schonvermögen für die Altersvorsorge unangetastet blieb. Kurze Zeit ...