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16.02.2012
Hartz-IV-Leistungen - Erbe haftet für Rückzahlungen!
Im zu entscheidenden Fall hatte der Verstorbene Hartz-IV-Leistungen bezogen, obwohl er über ein Vermögen von 22.000 Euro verfügte, welches als Schonvermögen für die Altersvorsorge unangetastet blieb. Kurze Zeit ...