Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.07.2014

Handy am Ohr – Bußgeld!

Der Begriff Nutzung des Mobiltelefons ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung inzwischen ausreichend geklärt. Danach ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt ist, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält. Nicht erforderlich ist, ...