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04.11.2013
Handwerkertermin rechtzeitig ankündigen!
Will ein Vermieter Arbeiten in der Mietswohnung durchführen lassen, so muss der Mieter rechtzeitig von der Notwendigkeit der Arbeiten und dem avisierten Termin informiert werden. Ansonsten besteht kein Zutrittsrecht zur Wohnung, ...