Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.11.2013

Handwerkertermin rechtzeitig ankündigen!

Will ein Vermieter Arbeiten in der Mietswohnung durchführen lassen, so muss der Mieter rechtzeitig von der Notwendigkeit der Arbeiten und dem avisierten Termin informiert werden. Ansonsten besteht kein Zutrittsrecht zur Wohnung, ...