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02.02.2015
Haltegebot nach Verkehrsunfall und das Halteverbot auf der Autobahn
Wird das Feststellungsinteresse als Schutzzweck des § 142 StGB durch eine Weiterfahrt nur geringfügig beeinträchtigt, kann das Verbot des § 18 Abs. 8 StVO Vorrang vor dem aus § 34 Abs. 1 Nr. 1 StVO und § 142 StGB folgende Halte- und Wartegebot haben. ...