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18.04.2016
Haftungsverteilung nach Unfall mit erhöhter Betriebsgefahr
Liegt die entscheidende Unfallursache in dem Vorfahrtsverstoß des Beklagten, ist aber eine Mithaftung des Klägers wegen einer erhöhten Betriebsgefahr aufgrund des Verstoßes gegen die Pflicht, die Geschwindigkeit bei Annäherung an die Kreuzung ...