Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
18.04.2016

Haftungsverteilung nach Unfall mit erhöhter Betriebsgefahr

Liegt die entscheidende Unfallursache in dem Vorfahrtsverstoß des Beklagten, ist aber eine Mithaftung des Klägers wegen einer erhöhten Betriebsgefahr aufgrund des Verstoßes gegen die Pflicht, die Geschwindigkeit bei Annäherung an die Kreuzung ...