Artikel
11.06.2013
Haftung einer Gemeinde für den Zustand ihrer Grünanlage
Der verkehrssicherungspflichtige Träger der Straßenbaulast ist nicht dazu verpflichtet, Straßen und Wege in einen völlig gefahrlosen Zustand zu versetzen. Das gilt auch für frei begehbare Grünflächen. Denn eine völlige Gefahrlosigkeit solcher Flächen ist mit zumutbaren Mitteln nicht zu ...