Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.06.2013

Haftung einer Gemeinde für den Zustand ihrer Grünanlage

Der verkehrssicherungspflichtige Träger der Straßenbaulast ist nicht dazu verpflichtet, Straßen und Wege in einen völlig gefahrlosen Zustand zu versetzen. Das gilt auch für frei begehbare Grünflächen. Denn eine völlige Gefahrlosigkeit solcher Flächen ist mit zumutbaren Mitteln nicht zu ...