Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
08.04.2014

Haftung des Tierarztes für einen groben Behandlungsfehler

Führt ein Tierarzt bei einem wertvollen Dressurpferd eine komplizierte Operation durch, so handelt er dann grob fehlerhaft, wenn die Erfolgsquote der Operation bei nur 50 % liegt und er den Eigentümer nicht auf dieses hohe Risiko hinweist. Im Falle eines groben ...