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01.04.2015
Haftung des Staates bei 'feindlichem Grün' einer Ampelanlage
Wird ein Verkehrsunfall durch einen Fehler einer Ampelanlage verursacht (feindliches Grün), haftet der für die Straßenverkehrsbehörde verantwortliche Rechtsträger nach den Grundsätzen des enteignungsgleichen Eingriffs. ...