Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2015

Haftung des Staates bei 'feindlichem Grün' einer Ampelanlage

Wird ein Verkehrsunfall durch einen Fehler einer Ampelanlage verursacht (feindliches Grün), haftet der für die Straßenverkehrsbehörde verantwortliche Rechtsträger nach den Grundsätzen des enteignungsgleichen Eingriffs. ...