Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.04.2012

Haftung des Reiseveranstalters für Terroranschlag

Grundsätzlich trifft den Reiseveranstalter die Pflicht, die notwendigen und ihm zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Schaden von den Reisenden abzuwenden. ...