Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
21.07.2014

Haftung des Mieters für Beschädigung des Mietobjekts durch Ehepartner

Eine Wohnungsmieterin haftet nicht für Schäden, die ihr Ehepartner durch eine vorsätzliche unerlaubte Handlung an dem Mietobjekt verursacht hat, wenn dieser die eheliche Wohnung auch aufgrund eines durch die Polizei ausgesprochenen Platzverweises verlassen musste und sich ohne ...