Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2014

Haftung des Kreuzungsräumers bei Sichtbehinderung

Wird dem Kreuzungsräumer durch eine ebenfalls räumende Straßenbahn die Sicht auf etwaigen Querverkehr genommen und fährt er dennoch an, ohne hierbei den bei Grünlicht fahrenden Querverkehr zu beachten so haftet der Kreuzungsräumer zu 2/3, wenn es deshalb zu einer zu einer ...