Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
24.06.2013

Haftung des Internetanschlussinhabers als Störer

Ein Ehepartner kann dem anderen Ehepartner seinen Internetanschluss überlassen, ohne ihn ständig überwachen zu müssen, solange er keine konkreten Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen hat. ...