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15.04.2015
Haftung des Eigentümers eines sanierungsbedürftigen Grundstücks
Die italienischen Rechtsvorschriften, die keine Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen gegenüber den für die Verschmutzung ihrer Grundstücke nicht verantwortlichen Eigentümern vorschreiben, sind mit dem Unionsrecht vereinbar. Den Mitgliedstaaten steht es frei, nur eine finanzielle ...