Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
07.11.2013

Haarrisse im Bad als Mietmangel!

Im zu entscheidenden Fall war ein Mieter mit dem Bad nicht mehr zufrieden. Es wurde bemängelt, dass die Silikonverfugung der Badewanne an mehreren Stellen großflächig schwarze Spak- und Schimmelbildung aufwies, zahlreiche Wandfliesen Haarrisse hatten und sich ebensolche auch ...