Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2011

Gutgläubiger Erwerb

Ein sogenannter gutgläubiger Erwerb bezeichnet den Erwerb von Eigentum von einem Nichtberechtigten - also einer Person, die nicht Eigentümer ist. Dies ist - unter engen Voraussetzungen - möglich, da Eigentum und Besitz - d.h. die tatsächliche ...