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01.12.2011
Gutachten zur Fahreignung nur aufgrund hohen Alters?
Es ist nicht zulässig, allein wegen des hohen Alters eines Fahrerlaubnisinhabers (hier: 80 Jahre) die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr durch ein ärztliches Gutachten überprüfen zu lassen, weil mit dem hohen ...