Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2011

Gutachten zur Fahreignung nur aufgrund hohen Alters?

Es ist nicht zulässig, allein wegen des hohen Alters eines Fahrerlaubnisinhabers (hier: 80 Jahre) die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr durch ein ärztliches Gutachten überprüfen zu lassen, weil mit dem hohen ...