Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2014

Grundstücksverwertung - Kontrollbetreuung bei möglichen Interessenkonflikten

Nach § 1896 Abs. 3 BGB kann ein Betreuer zur Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten bestellt werden. Mit dieser so genannten Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der ...