Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2016

Grundstücksveräußerung und die Genehmigung des Betreuungsgerichts

Macht der Vertragspartner des Betroffenen geltend, ihm gegenüber sei eine zuvor erteilte und nunmehr aufgehobene Genehmigung gemäß § 1829 Abs. 1 Satz 2 BGB wirksam und deshalb nach § 48 Abs. 3 FamFG unabänderlich geworden, steht ihm gegen den ...