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01.03.2012
Grundsicherungsrente und Unterhalt
Nach der Umgestaltung des Sozialhilferechts ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff SGB XII) an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt getreten, wenn entweder aus Altersgründen nicht mehr erwartet werden kann, dass die materielle Notlage einer Person durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit überwunden wird, ...