Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2012

Grundsicherungsrente und Unterhalt

Nach der Umgestaltung des Sozialhilferechts ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff SGB XII) an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt getreten, wenn entweder aus Altersgründen nicht mehr erwartet werden kann, dass die materielle Notlage einer Person durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit überwunden wird, ...