Artikel
01.08.2013
Grundsätzliches zur ambulanten ärztlichen Behandlung des Betreuten
Über ärztliche Behandlungen entscheidet der Betroffene selbst, solange er einwilligungsfähig ist. Dies hängt davon ab, ob er den Sinn der beabsichtigten Maßnahme, die mit ihr angestrebten Wirkungen und die mit ihr vebundenen Risiken nach entsprechender Aufklärung abschätzen kann. ...