Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
23.07.2015

Grundloses Abbremsen auf der Autobahn - Haftpflichtversicherung zahlt nichts!

Es handelt sich um eine vorsätzliche Schadensherbeiführung mit bedingten Schädigungsvorsatz, wenn ein Auto auf der Autobahn ohne Grund von 125 km/h auf 40 km/h abgebremst wird. Insofern wir die Haftpflichtversicherung von der Fahrzeugführerhaftung nach § 18 StVG, § 115 VVG frei ...