Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2013

Grundlose Abberufung aus der Freistellung?

Für die Beendigung der Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes ist es erforderlich, dass drei Viertel der Mitglieder zustimmen. Gründe hierfür müssen weder vorab in der Tagesordnung noch dem betroffenen Mitglied direkt mitgeteilt werden. ...