Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
08.03.2012

Grundbuchamt ist an Erbschein gebunden

An die im Erbschein festgestellte Erbfolge ist auch das Grundbuchamt gebunden, da die Auslegung der Anordnungen des Erblassers allein dem Nachlassgericht überlassen ist. ...