Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
17.09.2013

Grundbuch kann beim Erbfall auch ohne Erbschein berichtigt werden

Die nach einem Erbfall notwendige Grundbuchberichtigung kann ohne Erbschein erfolgen, wenn sich die Erbfolge aus einer dem Grundbuchamt vorliegenden öffentlichen Testamentsurkunde ergibt. Das Grundbuchamt hat die Testamentsurkunde auszulegen und kann nur bei einem weiterhin ...