Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.10.2012

Grobe Beleidigung bei facebook kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Das ArbG Duisburg hat die Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, welcher beleidigende Äußerungen bei Facebook eingestellt hatte, nur aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls für unwirksam erachtet. ...