Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.05.2014

Grob fahrlässige Herbeiführung eines Kfz-Diebstahls

Im vorliegenden Fall durfte die Vollkaskoversicherung des Versicherungsnehmers eine Leistungskürzung um 50% wegen grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers vornehmen als diesem sein Fahrzeug gestohlen wurde. Zuvor war nämlich der Zweitschlüssel gestohlen wurden. ...