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20.05.2014
Grob fahrlässige Herbeiführung eines Kfz-Diebstahls
Im vorliegenden Fall durfte die Vollkaskoversicherung des Versicherungsnehmers eine Leistungskürzung um 50% wegen grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers vornehmen als diesem sein Fahrzeug gestohlen wurde. Zuvor war nämlich der Zweitschlüssel gestohlen wurden. ...