Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2011

Großraumbüro bei Wahl zum Betriebsrat?

Im vorliegenden Fall war eine Arbeitnehmerin zur Betriebsrätin gewählt worden. Unmittelbar nach der Wahl wurde die Arbeitnehmerin von einem Zweierbüro in ein Großraumbüro versetzt. Einen nachvollziehbaren Grund konnte der Arbeitgeber nicht vorbringen. Daher lag es nah, ...