Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
19.09.2013

Grenzen für bußgeldpflichtiges Drängeln im Straßenverkehr

Eine Unterschreitung des im Straßenverkehr vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes kann mit einem Bußgeld geahndet werden, wenn die vorwerfbare Dauer der Unterschreitung mindestens 3 Sekunden oder die Strecke der vorwerfbaren Unterschreitung mindestens 140 m beträgt. ...