Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
24.06.2014

Grenzen der Sonderrechte des Fahrers eines Rettungswagens im Einsatz

Die Tatsache, dass das Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht in die Kreuzung einfuhr, verringerte die von dem Fahrer des Rettungswagens zu beobachtende Sorgfalt nur insofern, als ihm die Inanspruchnahme von Sonderrechten gemäß §§ 35 und 38 StVO erlaubt, ...