Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.11.2014

Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen auch für beruflichen Aufstieg

Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, sollen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder erhalten können. Dass diese Gleichstellung ...