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03.03.2017
Glatteis auf Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften muss grundsätzlich hingenommen werden
Auf öffentlichen Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften muss der Verkehrssicherungspflichtige nur an besonders gefährlichen Stellen streuen, um der Gefahr einer Glatteisbildung vorzubeugen. Besonders gefährlich sind nur solche ...