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02.12.2013
Gewinnreisen
Beim Antritt von Gewinnreisen ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Immer wieder werden angeblich gewonnene Reisen mit so hohen Nebenkosten für den „Gewinner“ versehen, dass der Gesamtpreis der Reise noch über dem vergleichbarer entgeltlicher Angebote liegt. In diesen Fällen liegt eine sittenwidrige Schädigung des Verbrauchers vor, die gem. ...