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03.03.2014
Gewerbebetrieb in der Mietwohnung ist unzulässig
Bereits dann, wenn ein Mieter gegenüber seinen Kunden seine Wohnung als Geschäftsadresse benennt und die Wohnadresse gegenüber dem Gewerbeamt seit Jahren als Betriebsstätte gilt, liegt eine unzulässige berufliche Tätigkeit in einer Mietwohnung vor. ...