Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.03.2014

Gewerbebetrieb in der Mietwohnung ist unzulässig

Bereits dann, wenn ein Mieter gegenüber seinen Kunden seine Wohnung als Geschäftsadresse benennt und die Wohnadresse gegenüber dem Gewerbeamt seit Jahren als Betriebsstätte gilt, liegt eine unzulässige berufliche Tätigkeit in einer Mietwohnung vor. ...