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01.12.2011
Gewaltschutzsachen - Eilantrag und Hauptsacheantrag kann mutwillig sein!
In Gewaltschutzsachen ist die Einreichung eines ansonsten mit einem eA-Antrag (einstweiligen Anordnung) inhalts- und zeitgleichen Hauptsacheantrags (auch) dann mutwillig, wenn der einzige Unterschied darin besteht, dass statt oder ...