Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2011

Gewaltschutzsachen - Eilantrag und Hauptsacheantrag kann mutwillig sein!

In Gewaltschutzsachen ist die Einreichung eines ansonsten mit einem eA-Antrag (einstweiligen Anordnung) inhalts- und zeitgleichen Hauptsacheantrags (auch) dann mutwillig, wenn der einzige Unterschied darin besteht, dass statt oder ...