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01.09.2011
Gewährleistung und Garantie
Der Verkäufer, und zwar sowohl der Verkäufer eines Neuwagens als auch derjenige eines Gebrauchtwagens, haftet dem Käufer dafür, dass der Wagen zur Zeit des Gefahrüberganges, d.h. in der Regel mit Übergabe des Wagens, nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit des Wagens mindern. Ein solcher ...