Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2014

Getilgte Verurteilungen bei Bewerbung offenlegen?

Verurteilungen, die im Bundeszentralregister getilgt sind, braucht ein Stellenbewerber auf die pauschale Frage nach dem Vorliegen von Vorstrafen auch dann nicht anzugeben, wenn er sich um eine Stelle im Justizvollzugsdienst bewirbt. ...