Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
17.09.2014

Geschwindigkeitsmessung bei anweisungswidrigem Visiertest

Im vorliegenden Fall war das Verfahren gem. § 47 I S.2 OWiG einzustellen, da die Geschwindigkeitsmessung nicht in einem standardisierten Messverfahren erfolgte und daher für das Messergebnis keine Vermutung der Genauigkeit und Richtigkeit spricht. Die Messperson hat neben ...