Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
12.11.2014

Geschwindigkeitsbegrenzung mit Zusatzschild “Schneeflocke“ gilt auch, wenn es nicht schneit

Das Zusatzschild “Schneeflocke“ zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung erlaubt auch bei nicht winterlichen Straßenverhältnissen keine höhere als die angeordnete Geschwindigkeit. ...