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05.03.2015
Geschlechterquote und Betriebsratswahl – Korrektur im Nachrückverfahren?
Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die Besetzung eines nach Geschlechterproporz gewählten Betriebsrats nicht nachträglich anzupassen ist, wenn die Geschlechterquote im Nachrückverfahren übererfüllt wird. ...