Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.03.2015

Geschlechterquote und Betriebsratswahl – Korrektur im Nachrückverfahren?

Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die Besetzung eines nach Geschlechterproporz gewählten Betriebsrats nicht nachträglich anzupassen ist, wenn die Geschlechterquote im Nachrückverfahren übererfüllt wird. ...