Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2016

Geschäftsunfähiger und nicht autorisierte Barabhebungen

Informationspflichten gemäß § 676b Abs. 2 Satz 2 BGB kann die Bank Geschäftsunfähigen gegenüber nur dadurch erfüllen, dass sie die entsprechende Information im Sinne von § 131 Abs. 1 BGB an den gesetzlichen Vertreter richtet. Die damit einhergehende ...