Artikel
02.07.2012
Geschäftsunfähige können nicht rechtsgeschäftlich handeln
Geschäftsunfähige Betreute können im Rahmen rechtsgeschäftlichen Handelns keine Erklärungen verbindlich abgeben oder entgegennehmen. In dieser Hinsicht ist der Rechtsverkehr ebenso wenig geschützt ...