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08.03.2017
Gesamtkonzept Parken Innenstadt und die Ausnahmegenehmigung
Vorliegend sollen ausschließlich Personen begünstigt werden, die mit Erstwohnsitz in der Altstadt gemeldet sind und deren Kraftfahrzeug in München zugelassen ist. Die Anwohner müssen zudem erklären, dass sie keinen Parkplatz auf Privatgrund ...