Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2013

Gepäckverlust ist schriftlich zu melden!

Will ein Flugreisender Schadensersatz für verloren gegangenes Reisegepäck verlangen, so ist die Grundvoraussetzung für einen solchen Anspruch, dass der Verlust (schriftlich) gemeldet wurde. Andernfalls erlischt der Schadensersatzanspruch. Dieser Grundsatz gilt sowohl ...